Die Haftpflicht ist Pflicht und deckt Schäden an Dritten. Teilkasko schützt zusätzlich vor Naturereignissen, Diebstahl und Glasbruch; Vollkasko deckt auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vor allem vom Fahrzeugwert und -alter sowie vom gewählten Selbstbehalt ab.
Die Haftpflicht ist gesetzlich verpflichtend und deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen – Teilkasko schützt zusätzlich vor Naturereignissen, Diebstahl und Glasbruch, Vollkasko auch vor selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug. Welche Variante sinnvoll ist, entscheidet vor allem der Fahrzeugwert.
Was deckt welche Variante?
| Deckung | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Schäden an Dritten | Ja | Ja | Ja |
| Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel | – | Ja | Ja |
| Glasbruch und Wildschaden | – | Ja | Ja |
| Selbst verschuldete Schäden | – | – | Ja |
| Vandalismus | – | – | Ja |
Entscheidungshilfe nach Fahrzeugalter
- Neuwagen oder Leasing/Finanzierung: Vollkasko – Leasinggeber verlangen sie meist vertraglich.
- 3 bis 7 Jahre: Vollkasko mit Selbstbehalt gegen Teilkasko abwägen.
- Älter als ca. 8 Jahre: Teilkasko deckt die häufigsten Risiken (Hagel, Marder, Diebstahl, Glasbruch) kostengünstig ab.
Selbstbehalt richtig wählen
Ein Selbstbehalt von typischerweise 150 bis 500 Euro senkt die Kasko-Prämie spürbar, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Schadensfall. Wer selten Schäden meldet, fährt mit einem höheren Selbstbehalt langfristig oft günstiger.