Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko – was brauche ich?

Die Haftpflicht ist Pflicht und deckt Schäden an Dritten. Teilkasko schützt zusätzlich vor Naturereignissen, Diebstahl und Glasbruch; Vollkasko deckt auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vor allem vom Fahrzeugwert und -alter sowie vom gewählten Selbstbehalt ab.

Die Haftpflicht ist gesetzlich verpflichtend und deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen – Teilkasko schützt zusätzlich vor Naturereignissen, Diebstahl und Glasbruch, Vollkasko auch vor selbst verschuldeten Schäden am eigenen Fahrzeug. Welche Variante sinnvoll ist, entscheidet vor allem der Fahrzeugwert.

Was deckt welche Variante?

DeckungHaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Schäden an DrittenJaJaJa
Diebstahl, Brand, Sturm, HagelJaJa
Glasbruch und WildschadenJaJa
Selbst verschuldete SchädenJa
VandalismusJa

Entscheidungshilfe nach Fahrzeugalter

  • Neuwagen oder Leasing/Finanzierung: Vollkasko – Leasinggeber verlangen sie meist vertraglich.
  • 3 bis 7 Jahre: Vollkasko mit Selbstbehalt gegen Teilkasko abwägen.
  • Älter als ca. 8 Jahre: Teilkasko deckt die häufigsten Risiken (Hagel, Marder, Diebstahl, Glasbruch) kostengünstig ab.

Selbstbehalt richtig wählen

Ein Selbstbehalt von typischerweise 150 bis 500 Euro senkt die Kasko-Prämie spürbar, erhöht aber Ihren Eigenanteil im Schadensfall. Wer selten Schäden meldet, fährt mit einem höheren Selbstbehalt langfristig oft günstiger.

Häufige Fragen

Deckt die Teilkasko einen Marderschaden?
Ja, in den meisten Tarifen sind Marderbiss-Schäden in der Teilkasko enthalten. Folgeschäden sind teils nur bis zu einer Höchstsumme oder gegen Aufpreis gedeckt – ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich.
Brauche ich bei einem Leasingauto Vollkasko?
In der Regel ja. Leasinggesellschaften schreiben meist eine Vollkasko vor, um den Fahrzeugwert abzusichern. Prüfen Sie die genauen Vorgaben in Ihrem Leasingvertrag.
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