Die motorbezogene Versicherungssteuer wird in Österreich gemeinsam mit der KFZ-Haftpflichtprämie eingehoben und seit 1. Oktober 2020 nach Motorleistung und CO₂-Ausstoß berechnet – 2026 mit 0,72 Euro je kW über 59 kW und 0,72 Euro je Gramm über 97 g/km. Sie ist gesetzlich festgelegt und bei allen Versicherern gleich hoch.
Die motorbezogene Versicherungssteuer wird in Österreich gemeinsam mit der KFZ-Haftpflichtprämie eingehoben und für Pkw mit Erstzulassung ab 1. Oktober 2020 nach Motorleistung (kW) und CO₂-Ausstoß (WLTP) berechnet. Der Versicherer hebt die Steuer ein und führt sie an das Finanzamt ab – sie ist Teil der Versicherungsrechnung, aber keine Versicherungsleistung.
Wie wird die Steuer 2026 berechnet?
Für Pkw mit Verbrennungsmotor (Erstzulassung ab 1. Oktober 2020) gilt pro Monat:
- 0,72 Euro je kW der um den Abzugsbetrag verringerten Motorleistung (mindestens 5 kW), und
- 0,72 Euro je Gramm der um den Abzugsbetrag verringerten CO₂-Emissionen (mindestens 5 g/km).
Die Abzugsbeträge sinken jährlich: Für 2026 betragen sie 59 kW und 97 g/km (2025: 60 kW und 100 g/km; Startwerte 2020: 65 kW und 115 g/km). Dadurch steigt die Steuer für emissionsstarke Fahrzeuge über die Jahre.
Rechenbeispiel (2026)
Ein Pkw mit 110 kW und 120 g/km CO₂: (110 − 59) × 0,72 = 36,72 Euro plus (120 − 97) × 0,72 = 16,56 Euro ergibt rund 53,28 Euro pro Monat bzw. etwa 639 Euro pro Jahr. Bei unterjähriger Zahlung kommt ein gesetzlicher Zuschlag hinzu.
E-Autos und ältere Fahrzeuge
Seit 1. April 2025 ist die Steuer auch für rein elektrische Pkw zu zahlen – berechnet nach Leistung und Eigengewicht. Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Oktober 2020 gilt weiterhin die reine kW-Berechnung. Rechtliche Grundlage ist das Versicherungssteuergesetz; die genauen Sätze veröffentlicht das Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Was bedeutet das beim Tarifvergleich?
Die Steuer ist gesetzlich festgelegt und bei allen Versicherern gleich hoch – Unterschiede zwischen Angeboten entstehen ausschließlich bei der Prämie. Ein Vergleich lohnt sich also weiterhin, weil sich der Versicherungsanteil deutlich unterscheidet.