In Österreich kann die KFZ-Versicherung in der Regel zum Ablauf der Versicherungsperiode mit ein bis drei Monaten Frist gekündigt werden; nach einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der neue Versicherer übernimmt meist die Ummeldung, die Bonus-Malus-Stufe wird mitgenommen.
Die KFZ-Versicherung lässt sich in Österreich üblicherweise zum Ende der Versicherungsperiode kündigen – die ordentliche Kündigungsfrist beträgt je nach Vertrag ein bis drei Monate. Nach einem Schadensfall oder einer Prämienerhöhung besteht zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
Kündigungsfristen im Überblick
- Ordentliche Kündigung: zum Ablauf der (meist jährlichen) Versicherungsperiode, Frist 1–3 Monate.
- Sonderkündigung nach Schaden: meist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung.
- Sonderkündigung bei Prämienerhöhung: wenn der Versicherer die Prämie ohne Mehrleistung anhebt.
In 4 Schritten wechseln
- Polizzenblatt prüfen: aktuelle Prämie, Hauptfälligkeit und Kündigungsfrist.
- Tarife vergleichen (Haftpflicht plus gewünschte Kasko-Deckung).
- Neuen Vertrag abschließen – der neue Versicherer übernimmt in der Regel die Ummeldung des Kennzeichens bei der Zulassungsstelle.
- Alten Vertrag fristgerecht und schriftlich kündigen.
Bonus-Malus mitnehmen
Ihre schadenfreie Einstufung geht beim Wechsel nicht verloren: Fordern Sie eine Schadenfreiheitsbestätigung beim bisherigen Versicherer an, damit der neue Anbieter Ihre Bonus-Malus-Stufe übernimmt.