Bonus-Malus in Österreich: seit 1994 nicht mehr gesetzlich geregelt

Illustration: Bonus-Malus-Stufen einer KFZ-Versicherung

Ein schadenfreies Jahr bringt eine Stufe hinunter, ein selbstverschuldeter Schaden drei hinauf – so weit sind sich alle einig. Was viele nicht wissen: Die Prozentsätze dahinter sind seit der Deregulierung 1994 Sache des einzelnen Versicherers, und sie weichen nachweislich voneinander ab.

Das österreichische Bonus-Malus-System ist nicht mehr gesetzlich geregelt. Der ÖAMTC formuliert es unmissverständlich: „Beim Bonus-Malus-System – das nicht mehr gesetzlich geregelt ist“. Die Wiener Städtische datiert die Deregulierung auf 1994. Es gibt daher keine amtliche Prämienstufentabelle, an die sich alle Versicherer halten müssten.

Das ist der wichtigste und am seltensten erwähnte Punkt: Wer eine 18-zeilige „österreichische Bonus-Malus-Tabelle“ präsentiert, gibt eine Branchenkonvention als Gesetz aus.

Was tatsächlich einheitlich ist

Die Mechanik selbst wird von ÖAMTC, dem Sozialministerium (konsumentenfragen.at) und den Versicherern übereinstimmend beschrieben:

  • Einstieg für neue Lenkerinnen und Lenker: Stufe 9 = 100 % der Tarifprämie
  • Ein schadenfreies Jahr: eine Stufe hinunter
  • Jeder selbstverschuldete Schaden: drei Stufen hinauf
  • Beobachtungszeitraum: 1. Oktober bis 30. September – nicht das Kalenderjahr. Die Umstufung wirkt zur Hauptfälligkeit nach dem folgenden 1. Jänner.

Nur drei Stufen lassen sich über voneinander unabhängige österreichische Quellen belegen: Stufe 00 = 50 %, Stufe 09 = 100 %, Stufe 17 = 200 %. Für die Zwischenwerte existiert keine verbindliche Referenz.

Und wo die Versicherer abweichen

Die Abweichungen sind dokumentiert und keineswegs klein:

  • Wiener Städtische verrechnet in Stufe 9 nicht 100 %, sondern 90 % – und in Stufe 0 45 % statt 50 %.
  • Allianz gewährt in Stufe 0 einen Nachlass von 55 % und darüber hinaus fünf zusätzliche Bonusstufen bis insgesamt 60 %.
  • Mehrere Versicherer führen „Minusstufen“ unterhalb von 00 – aus Sicht des Verbandes zählen diese aber weiterhin als Stufe 00.

Praktische Folge: Die Stufe allein sagt wenig über den Preis. Sie ist ein Rechenfaktor auf eine Tarifprämie, die jeder Versicherer selbst festlegt.

Beim Wechsel gilt die Verbandsstufe – und ein gesetzlicher Anspruch

Hier greift dann doch das Gesetz. § 16 KHVG (in Kraft seit 23.12.2023) verpflichtet Ihren Versicherer, Ihnen auf Verlangen binnen zwei Wochen eine Bescheinigung des Schadenverlaufs über die letzten fünf Jahre auszustellen – auf dem EU-Standardformular. Weiter:

  • Bescheinigungen aus anderen EWR-Staaten sind genau wie inländische zu behandeln, auch bei der Gewährung von Nachlässen.
  • Eine Schlechterstellung wegen Staatsangehörigkeit oder früherem Wohnsitzstaat ist unzulässig.
  • Versicherer müssen auf ihrer Website eine allgemeine Übersicht veröffentlichen, wie sie den Schadenverlauf in die Prämie einrechnen.

Ein wichtiger Unterschied, auf den die Arbeiterkammer hinweist: Eine intern gewährte bessere Einstufung gilt nur bei diesem Versicherer. Beim Wechsel zählt die Verbandsstufe.

Kleinen Schaden selbst zahlen? Das Gesetz kennt diesen Fall

Nach § 6 Abs. 1 KHVG ist ein Schaden binnen einer Woche zu melden. § 6 Abs. 2 KHVG nimmt diese Pflicht aber ausdrücklich zurück, soweit Sie den Geschädigten selbst entschädigen. Das ist die gesetzliche Grundlage dafür, einen kleinen Blechschaden aus eigener Tasche zu begleichen und die Bonusstufe zu schützen.

Die Rechnung ist simpel: drei Malus-Stufen wirken jahrelang. Der ÖAMTC empfiehlt bei strittiger Schuldfrage zudem eine Vorsichtsmeldung statt einer Schadensmeldung – erfolgt binnen drei Jahren keine Zahlung an die Gegenseite, kommt es zu keiner Umstufung.

Was in Österreich nicht existiert

Zwei Begriffe aus deutschen Ratgebern haben in Österreich keine Entsprechung: Regionalklassen und Typklassen. In Österreich ist der Wohnbezirk ein versicherungsinterner Faktor unter vielen – ein veröffentlichtes Klassensystem gibt es nicht. Wer damit argumentiert, hat deutsche Inhalte übernommen.

Prämien mit Ihrer Bonusstufe vergleichen

Häufige Fragen

Wie viele Stufen steigt man nach einem Unfall?
Bei einem selbstverschuldeten Schaden geht es um drei Stufen hinauf, ein schadenfreies Jahr bringt eine Stufe hinunter. Der Beobachtungszeitraum läuft vom 1. Oktober bis 30. September, die Umstufung wirkt zur Hauptfälligkeit nach dem folgenden 1. Jänner.
Gibt es eine offizielle Bonus-Malus-Tabelle für Österreich?
Nein. Das System ist seit 1994 nicht mehr gesetzlich geregelt. Belegbar sind nur die Eckwerte Stufe 00 = 50 %, Stufe 09 = 100 % und Stufe 17 = 200 %; die Zwischenwerte legt jeder Versicherer selbst fest. Wiener Städtische verrechnet etwa 90 % in Stufe 9 und 45 % in Stufe 0.
Nimmt der neue Versicherer meine Bonusstufe mit?
Ja. Nach § 16 KHVG muss Ihr bisheriger Versicherer auf Verlangen binnen zwei Wochen eine Bescheinigung des Schadenverlaufs über die letzten fünf Jahre auf dem EU-Standardformular ausstellen. Bescheinigungen aus anderen EWR-Staaten sind gleich zu behandeln, auch bei Nachlässen. Achtung: Eine intern gewährte Sondereinstufung gilt nur beim bisherigen Versicherer – übertragen wird die Verbandsstufe.
Darf ich einen kleinen Schaden selbst bezahlen?
Ja. § 6 Abs. 1 KHVG verlangt zwar die Meldung binnen einer Woche, § 6 Abs. 2 KHVG nimmt diese Pflicht aber ausdrücklich zurück, soweit Sie den Geschädigten selbst entschädigen. Bei strittiger Schuldfrage empfiehlt der ÖAMTC eine Vorsichtsmeldung statt einer Schadensmeldung.

Quellen

  1. Bonus-Malus-System bei Fahrzeugversicherungen – ÖAMTC (ohne Datum, abgerufen 07/2026)
  2. Ich will nicht in den Malus! Tipps zum Bonus-Malus-System – ÖAMTC (ohne Datum, abgerufen 07/2026)
  3. KHVG 1994 § 16 – Bescheinigung des Schadenverlaufs – RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (in Kraft seit 23.12.2023)
  4. KHVG 1994 § 6 – Anzeigepflicht – RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (geltende Fassung)
  5. FAQ Bonus-Malus-System – Wiener Städtische Versicherung (ohne Datum, abgerufen 07/2026)
  6. Bonus-Malus-System – Allianz Österreich (30.11.2023)
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