Motorbezogene Versicherungssteuer 2026: So rechnen Sie Ihre Kosten selbst aus

Illustration: Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer

Ein Großteil dessen, was Sie monatlich für die KFZ-Haftpflicht zahlen, ist gar keine Prämie, sondern Steuer. Die Formel steht im Gesetz und lässt sich in zwei Zeilen nachrechnen – inklusive der Abzugsbeträge für 2026 und der seit April 2025 geltenden Regeln für E-Autos.

Bei der KFZ-Haftpflicht zahlen Sie zwei Dinge in einer Rechnung: die Prämie Ihres Versicherers und die motorbezogene Versicherungssteuer des Finanzministeriums. Die Versicherung hebt die Steuer nur ein und führt sie ab. Wer österreichische Angebote mit deutschen vergleicht, vergleicht deshalb Äpfel mit Birnen – in Österreich sind die Beträge fast immer inklusive Steuer.

Die Formel für Verbrennerfahrzeuge (Erstzulassung ab 1.10.2020)

Für PKW der Klasse M1 gilt seit der Reform eine Kombination aus Leistung und CO₂-Ausstoß. Pro Monat:

(kW − kW-Abzug) × 0,72 € + (CO₂ in g/km − CO₂-Abzug) × 0,72 €

Mindestens werden 5 kW und 5 g/km angesetzt. Die beiden Abzugsbeträge hängen vom Jahr der Erstzulassung ab und sinken jährlich:

Erstzulassung2024202520262027
kW-Abzug61605958
CO₂-Abzug (g/km)1031009794

Rechenbeispiel des Finanzministeriums: 140 kW, 180 g CO₂/km, Erstzulassung 15.01.2026.
Leistung: (140 − 59) × 0,72 = 58,32 €
CO₂: (180 − 97) × 0,72 = 59,76 €
Summe: 118,08 € pro Monat = 1.416,96 € pro Jahr.

Wichtig: Der Abzugsbetrag ist an das Erstzulassungsjahr gebunden und ändert sich später nicht mehr. Ein Auto, das 2026 zugelassen wird, zahlt dauerhaft nach der 2026er-Zeile – ein identisches Fahrzeug mit Erstzulassung 2025 dauerhaft 2,88 € pro Monat weniger.

Ältere Fahrzeuge (Erstzulassung vor 1.10.2020)

Hier zählt nur die Leistung, gestaffelt auf (kW − 24): 0,62 € für die ersten 66 kW, 0,66 € für die nächsten 20 kW, 0,75 € darüber. Mindestens 6,20 € pro Monat.

E-Autos zahlen seit 1. April 2025

Die frühere Befreiung für Elektrofahrzeuge ist mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 gefallen. Befreit sind nur noch elektrische Krafträder der Klassen L1e–L5e bis 4 kW. Die Regel gilt auch für bereits zugelassene Fahrzeuge, nicht nur für Neuzulassungen.

Für E-PKW gilt eine andere Formel – Dauerleistung plus Eigengewicht, jeweils pro Monat:

  • Leistung, auf (kW − 45), mindestens 10 kW: 0,25 € für die ersten 35 kW, 0,35 € für die nächsten 25 kW, 0,45 € darüber
  • Gewicht, auf (kg − 900), mindestens 200 kg: 0,015 € für die ersten 500 kg, 0,030 € für die nächsten 700 kg, 0,045 € darüber

Beispiel des BMF: 60 kW, 1.450 kg. Leistung: (60 − 45) × 0,25 = 3,75 €. Gewicht: 500 × 0,015 + 50 × 0,03 = 9,00 €. Summe 12,75 € pro Monat = 153,00 € pro Jahr.

Maßgeblich ist die Nenndauerleistung, nicht die Spitzenleistung – bei E-Autos ein erheblicher Unterschied.

Der Zuschlag für unterjährige Zahlung gilt nur für alte Fahrzeuge

Häufig zu lesen ist, monatliche Zahlung koste generell 10 % mehr. Das stimmt so nicht. Die Zuschläge von 6 % (halbjährlich), 8 % (vierteljährlich) und 10 % (monatlich) knüpfen im Gesetz ausschließlich an die Regelungen für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1.10.2020 an. Das Finanzministerium hält für das aktuelle Schema ausdrücklich fest: „Der Zuschlag für eine unterjährige Entrichtung der Versicherungsprämie … besteht nicht mehr.“

Davon zu unterscheiden ist eine allfällige Ratenzahlungsgebühr des Versicherers auf die Prämie – die gibt es weiterhin.

Was noch dazukommt

Auf die Prämie selbst entfallen zusätzlich 11 % Versicherungssteuer. Diese trifft die Haftpflicht ebenso wie Kasko; die motorbezogene Steuer hingegen hängt nur an der Haftpflicht. Wer also eine Vollkasko dazunimmt, zahlt darauf keine zweite motorbezogene Steuer.

Ein Hinweis zur Recherche: Die Rechtsgrundlage für die Steuersätze ist seit 1. April 2025 § 5 Abs. 5 VersStG. § 6 VersStG regelt heute ausschließlich die motorbezogene Versicherungssteuer. Ältere Quellen, die § 6 für den allgemeinen Steuersatz zitieren, beziehen sich auf die frühere Fassung.

Und die Prämie selbst?

Die Steuer ist gesetzlich fixiert – daran lässt sich nichts optimieren. Die Prämie schon: Für ein identisches Fahrzeug lagen die Vollkasko-Angebote in einem Marktvergleich zwischen 168,40 € und 366,24 € pro Monat. Das ist derselbe Wagen, dieselbe Deckung, rund 2.000 € Unterschied im Jahr.

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Häufige Fragen

Wie berechne ich die motorbezogene Versicherungssteuer für 2026?
Für einen PKW mit Erstzulassung ab 1.10.2020 gilt pro Monat: (kW − 59) × 0,72 € + (CO₂ in g/km − 97) × 0,72 €, wobei mindestens 5 kW und 5 g/km angesetzt werden. Die Abzugsbeträge 59 kW und 97 g/km gelten für Erstzulassungen im Jahr 2026 und bleiben für dieses Fahrzeug dauerhaft maßgeblich.
Zahlen Elektroautos in Österreich Versicherungssteuer?
Ja, seit 1. April 2025. Die Berechnung erfolgt aus Nenndauerleistung (0,25/0,35/0,45 € je kW über 45 kW) und Eigengewicht (0,015/0,030/0,045 € je kg über 900 kg). Die Regelung gilt auch für bereits zugelassene Fahrzeuge. Befreit bleiben nur elektrische Krafträder bis 4 kW.
Kostet monatliche Zahlung wirklich 10 % mehr?
Nur bei Fahrzeugen mit Erstzulassung vor dem 1.10.2020. Die Zuschläge von 6/8/10 % im Versicherungssteuergesetz knüpfen ausschließlich an das alte Schema an; für das aktuelle System hält das BMF fest, dass der Zuschlag nicht mehr besteht. Eine Ratenzahlungsgebühr des Versicherers auf die Prämie kann davon unabhängig anfallen.
Fällt die motorbezogene Steuer auch auf die Kaskoversicherung an?
Nein. Die motorbezogene Versicherungssteuer hängt nur an der KFZ-Haftpflichtversicherung. Auf die Kaskoprämie entfallen 11 % Versicherungssteuer, aber keine zusätzliche motorbezogene Steuer.

Quellen

  1. Steuersatz motorbezogene Versicherungssteuer – BMF – Bundesministerium für Finanzen (Stand 01.01.2026)
  2. Versicherungssteuergesetz 1953, § 6 (motorbezogene Versicherungssteuer) – RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (Fassung 01.04.2025)
  3. Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 – Gesetzestext – Parlament Österreich (BGBl. I Nr. 7/2025)
  4. Motorbezogene Versicherungssteuer für E-Autos – WKO (08.04.2025)
  5. Kostenfalle Kfz-Versicherung: Vergleich spart bis zu 2.000 Euro – APA-OTS / durchblicker (26.02.2026)
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